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   OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32411
OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22 (https://dejure.org/2022,32411)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2022 - 1 ME 106/22 (https://dejure.org/2022,32411)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2022 - 1 ME 106/22 (https://dejure.org/2022,32411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs 1 BauO ND; § 85 Abs 2 BauO ND; § 64 Abs 1 SOG ND; § 65 SOG ND; § 67 SOG ND; § 1 Abs 5 WoEigG; § 18 Abs 1 WoEigG; § 9a Abs 2 WoEigG
    Bauaufsichtliche Verfügung; Duldungsverfügung; Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Gemeinschaftliches Eigentum; Gemeinschaftseigentum; Vollstreckung; Vollstreckungshindernis; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentümergemeinschaft

  • IWW

    Wohneigentum

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Fassade verstößt gegen Baurecht - Zwangsgeld gegen Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fassade verstößt gegen Baurecht: Zwangsgeld gegen Eigentümergemeinschaft!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brandgefährliche Fassadenverkleidung muss weg! - Die Anordnung der Baubehörde betrifft das Gemeinschaftseigentum und damit die WEG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauaufsichtliche Anordnung zur Entfernung eine brennbaren Fassade richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentümer können Befolgung der bauaufsichtlichen Verfügung nicht verhindern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 362
  • NZM 2023, 89
  • DÖV 2023, 222
  • BauR 2023, 194
  • ZfBR 2023, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11

    Die Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung muss nicht gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22
    Ein solches Hindernis liegt u. a. dann vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen kann, ohne in die Rechte Dritter (Miteigentümer oder sonstige Nebenberechtigte) einzugreifen; in diesem Fall muss mindestens zeitgleich mit dem Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen eine Duldungsverfügung gegenüber dem Dritten ergehen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.5.1994 - 1 M 1066/94 -, NJW 1994, 3309 = BRS 56 Nr. 214 = juris Rn. 3 ff.; v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 = BRS 78 Nr. 202 = juris Rn. 10).
  • OVG Saarland, 17.08.2022 - 2 B 104/22

    Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22
    Die Handlungspflicht folgt unmittelbar aus der Anordnung selbst und überwindet etwaige Hindernisse aufgrund einer fehlenden oder entgegenstehenden internen Willensbildung (vgl. zutreffend OVG Saarl., Beschl. v. 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, NVwZ 2022, 1572 = juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.1994 - 1 M 1066/94

    Verpflichtung; Gerichtlicher Vergleich; Gebäudebeseitigung; Pächter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22
    Ein solches Hindernis liegt u. a. dann vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen kann, ohne in die Rechte Dritter (Miteigentümer oder sonstige Nebenberechtigte) einzugreifen; in diesem Fall muss mindestens zeitgleich mit dem Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen eine Duldungsverfügung gegenüber dem Dritten ergehen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.5.1994 - 1 M 1066/94 -, NJW 1994, 3309 = BRS 56 Nr. 214 = juris Rn. 3 ff.; v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 = BRS 78 Nr. 202 = juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2023 - 1 ME 6/23

    Alleiniger Geschäftsführer; bauaufsichtliche Verfügung; Beseitigungsanordnung;

    Grundsätzlich liegt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - ein Vollstreckungshindernis vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen kann, ohne in die Rechte Dritter einzugreifen; in diesem Fall muss mindestens zeitgleich mit dem Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen eine Duldungsverfügung gegenüber dem Dritten ergehen (Senatsbeschl. v. 24.5.1994 - 1 M 1066/94 -, BRS 56 Nr. 214 = NJW 1994, 3309 = juris Rn. 3 ff.; v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, BRS 78 Nr. 202 = NJW 2011, 2228 = juris Rn. 10; v. 16.11.2022 - 1 ME 106/22 -, BauR 2023, 194 = juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 17.07.2023 - 28 L 1158/23

    Vollstreckung, Vollstreckungshindernis, Wiederherstellung, Zwangsgeld,

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2022 - 1 ME 106/22 -, juris Rn. 8 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2023 - 1 ME 48/23

    Streitwert; Zwangsgeld; Streitwert bei Eilrechtsschutz in Streitigkeiten um

    Abweichend vom Verwaltungsgericht trägt der Senat dem vorläufigen Charakter des begehrten Rechtsschutzes hier nicht durch eine Viertelung nach Nr. 17 a, sondern durch eine Halbierung nach Nr. 17 b des nach Nrn. 12 b, c des Katalogs ermittelten Hauptsachestreitwerts Rechnung, da die antragstellende Partei mit dem Eilrechtsschutz weniger die vorübergehende Zuordnung einer Geldsumme als den Druck zur Vornahme der erzwungenen Handlung abwenden möchte (i.E. ebenso Senatsbeschl. v. 16.11.2022 - 1 ME 106/22 -, juris; v. 24.11.2021 - 1 ME 136/21 -, juris).
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